Wenn Sie die Elternzeit in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie das Einverständnis Ihres Arbeitgebers einholen. Bitte beachten Sie, dass es möglich ist, die Elternzeit zu beantragen, ohne gleichzeitig das Elterngeld zu beantragen.
In Frankreich können zwei Eheleute im gleichen Haushalt eine nicht bezahlte Elternzeit von maximal 3 Jahren in Anspruch nehmen. Es ist auch möglich, eine bezahlte Elternzeit in Anspruch zu nehmen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden.
Sie können die Elternzeit in Anspruch nehmen, wenn Sie zu einer der folgenden Kategorien gehören: Mutter des Kindes, Ehepartner(in), Lebenspartner(in), Adoptiveltern.
Sie können die Elternzeit auch innerhalb Ihres Haushalts aufteilen.
Um die Elternzeit mit der gemeinsamen Leistung zur Kindeserziehung, der PreParE, zu beantragen, müssen Sie die allgemeinen Bedingungen zum Bezug von Familienleistungen erfüllen und mindestens ein Jahr Zugehörigkeit zu Ihrem Unternehmen nachweisen.
Um die Elternzeit mit der erhöhten Leistung PreParE majorée zu beantragen, müssen Sie mindestens 3 Kinder betreuen und Ihre berufliche Tätigkeit vollständig niedergelegt haben.
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber Ihren Wunsch nach Elternzeit entweder 1 Monat vor Beendigung des Mutterschutzes oder Adoptionsurlaubs oder 2 Monate vor Beginn der Elternzeit mitteilen. Gleichzeitig ist es bei Ihrem Antrag auf Elterngeld notwendig, das Formular zur gemeinsamen Leistung der Kindeserziehung „Prestations partagées d’éducation de l’enfant“ bei der Familienkasse, der Caisse d’Allocations Familiales, einzureichen.
Die Elternzeit mit dem Elterngeld PreParE kann abhängig von der Situation und der Anzahl der geborenen oder adaptierten Kinder zeitlich variieren.
Im Falle des erhöhten Elterngeldes PreParE majorée können Sie eine Elternzeit bis zum 1. Geburtstag des Kindes in Anspruch nehmen, wenn sie alleine leben. Leben Sie zu zweit, kann jeder von Ihnen eine Elternzeit mit einer Dauer von maximal 8 Monaten bis zum ersten Geburtstag des jüngsten Kindes in Anspruch nehmen.
Planen Sie eine Elternzeit mit dem Elterngeld PreParE, liegt das Elterngeld bei 428,71€, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit vollständig niederlegen, bei 277,14€, wenn Sie eine Teilzeitbeschäftigung zu weniger als 50% wahrnehmen, und bei 159,87€, wenn Sie eine Teilzeitbeschäftigung zwischen 50 und 80% wahrnehmen.
Planen Sie eine Elternzeit mit dem erhöhten Elterngeld PreParE majorée, beträgt das Elterngeld bis zu 700,74€.
In einigen spezifischen Fällen ist es möglich, eine Ausgleichszahlung des Elterngeldes aus Frankreich zu erhalten, selbst wenn Sie in Deutschland Elterngeld beziehen.
Anmerkung: Seit dem 1. Januar 2015 ersetzt das Elterngeld PreParE den frei wählbaren Einkommenszuschuss (CLCA).
Sie können die Elternzeit in Anspruch nehmen, wenn Sie zu einer der folgenden Kategorien gehören: Mutter des Kindes, Ehepartner(in), Lebenspartner(in), Adoptiveltern.
Wenn mehrere Personen in ihrem Haushalt Anspruch auf Elternzeit besitzen, müssen Sie bestimmen, wer diese in Anspruch nehmen wird.
Um die Elternzeit zu beantragen, muss mindestens eine Person in Ihrem Haushalt in Deutschland arbeiten. Diese Person muss mit dem Kind leben und es betreuen.
Es gibt die Möglichkeit, eine berufliche Aktivität mit Ihrer Elternzeit zu kombinieren, wenn Sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.
7 Wochen vor Beginn Ihrer Elternzeit müssen Sie Ihren Arbeitgeber benachrichtigen. Innerhalb von maximal 3 Monaten nach der Geburt Ihres Kindes muss ein Antrag auf Elterngeld an das Landesamt für Soziales (siehe praktische Hinweise) gesendet werden.
Die Elternzeit, während der ein Elterngeld in Anspruch genommen wird, kann 12 Monate (Elterngeld) oder 24 Monate (Elterngeld +) dauern. Beachten Sie bitte, dass es möglich ist, die Elternzeit unter gewissen Bedingungen aufzuteilen.
Im Falle des „klassischen“ Elterngeldes beträgt Ihre Leistung 65% bis 67% des durchschnittlichen Gehalts der vergangenen 12 Monate vor der Geburt. Im Falle des Elterngeldes „plus“ beträgt Ihre Leistung 50% des klassischen Elterngeldes.
In einigen spezifischen Fällen ist es möglich, eine Ausgleichszahlung des Elterngeldes aus Deutschland zu erhalten, selbst wenn Sie in Frankreich Elterngeld beziehen.
Anmerkung: Das Elterngeld wird vom Landesamt für Soziales und nicht vom Arbeitgeber übernommen.