Wenn Sie deutscher Grenzgänger sind und eine Berufsausbildung in Frankreich machen möchten, findet der theoretische Teil der Ausbildung in einer deutschen Berufsschule und der praktische Teil in einem französischen Unternehmen statt. Der Abschluss, den Sie am Ende Ihrer Lehre erhalten, ist ein deutscher Berufsabschluss.
Um eine grenzüberschreitende Berufsausbildung zu durchlaufen, müssen Sie:
- Zwischen 15 und 30 Jahre alt sein;
- eine duale Berufsausbildung anstreben;
- die französische Sprache sprechen.
Der Vertrag, der Sie an das französische Unternehmen bindet, wird von der konsularischen Stelle, bei der das Unternehmen eingetragen ist, oder, falls diese nicht existiert, bei der DIRECCTE (Generaldirektion für Unternehmen, Wettbewerb, Verbraucher, Arbeit und Beschäftigung) eingetragen. Ihre Bezahlung wird nach den gleichen Kriterien wie die Bezahlung der französischen Auszubildenden berechnet, und Sie können die gleiche Anzahl von Urlaubstagen wie die Angestellten des Unternehmens in Anspruch nehmen.
Die Sozialversicherung für grenzüberschreitenden Auszubildende ist die gleiche wie für andere Mitarbeiter des Unternehmens. Um sich in Deutschland behandeln zu lassen, muss ein Formular S1/E106 an die zuständige deutsche Krankenkasse gesendet werden.
Ihr Grenzgängerstatut ermöglicht Ihnen, in Frankreich von der Steuer befreit zu werden. Hierzu müssen Sie das Formular 5011 Nr. S2-240 (siehe Teil II, Steuern) verwenden.
Ihr französischer Arbeitgeber kann die gleichen staatlichen Zuschüsse wie bei Auszubildenden von französischen Schulen in Anspruch nehmen.
Wenn Sie ein französischer Grenzgänger sind und eine Berufsausbildung in Deutschland machen möchten, findet der theoretische Teil der Ausbildung normalerweise in einem französischen Auszubildendenzentrum, dem sogenannten Centre de Formation d’Apprentis (CFA), und der praktische Teil in einem deutschen Unternehmen statt. Der Abschluss, den Sie am Ende Ihrer Lehre erhalten, ist ein französischer Abschluss.
Um eine grenzüberschreitende Berufsausbildung zu durchlaufen, müssen Sie:
- Zwischen 16 und 30 Jahre alt sein;
- einen Abschluss des Niveaus III (BAC+2), IV (BAC) ou V (CAP, BEP) anstreben;
- die deutsche Sprache sprechen;
- an einem französischen CFA angemeldet sein.
Der Vertrag, der Sie an das deutsche Unternehmen bindet, wird von der zuständigen deutschen Institution aufgesetzt und eingetragen. Ihr Gehalt sowie die Anzahl Ihrer Urlaubstage werden gemäß der deutschen Gesetzgebung festgelegt.
Die Sozialversicherung für grenzüberschreitenden Auszubildende ist die gleiche wie für andere Mitarbeiter des Unternehmens. Man muss innerhalb von 15 Tagen nach Arbeitsantritt im Unternehmen eine deutsche Krankenversicherung auswählen. Um sich in Frankreich behandeln lassen zu können, muss ein Formular S1 an die CPAM gesendet werden.
Ihr Grenzgängerstatut ermöglicht Ihnen, in Deutschland von der Steuer befreit zu werden. Hierzu müssen Sie das Formular 5011 (siehe praktische Hinweise) verwenden.
Als grenzüberschreitender Auszubildender haben Sie ein Anrecht auf einen Mobilitätszuschuss vom DFJW in Höhe von 100€ für 10 Monate in jedem Ausbildungsjahr.
Anmerkung: Sie müssen die Websites der deutschen Unternehmen, die Ausbildungsangebote für deutsche und französische Auszubildende veröffentlichen, oder deren Niederlassung vor Ort besuchen oder https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/saarland/internationales/apt-frz
Es gibt verschiedene Ausbildungstypen:
- Deutsch-französisches Programm zur Durchführung eines Austauschs von Jugendlichen und Erwachsenen in beruflicher Ausbildung oder Fortbildung: Das deutsch-französische Sekretariat in Saarbrücken organisiert in jedem Jahr einen Austausch zwischen deutschen und französischen Einrichtungen, der mindestens 3 Wochen dauert und eine bessere berufliche Ausbildung deutscher und französischer Schüler zum Ziel hat.
- Berufsausbildung des DFJW: Das Deutsch-französische Jugendwerk bietet für Franzosen und Deutsche unter 31 Jahren eine Berufsausbildung an, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit anzuregen (zum Beispiel eine Ausbildung als Sprachbetreuer, eine intensive kaufmännische Ausbildung usw.).
- Berufsausbildung des CNAM/HTW in der Region Grand Est: Das Conservatoire National des Arts et Métiers und die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes haben gemeinsam den Pôle de formation transfrontalier franco-allemand gegründet, um französische und deutsche Interessenten an entsprechende Ausbildungsmöglichkeiten heranzuführen.
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos sind, kann Ihr Berater der Agentur für Arbeit Sie eventuell an eine Berufsausbildung heranführen, die Ihnen ermöglicht, einen Arbeitsplatz in Frankreich zu suchen.
Wenn Sie aus Frankreich kommen und eine Berufsausbildung in deutscher Sprache machen möchten, ermöglicht Ihnen die SAARLOR-Weiterbildung eine Verbesserung Ihrer Fähigkeiten in einem bestimmten Bereich, um sich für einen Arbeitsplatz in Deutschland bewerben zu können
Das Conservatoire National des Arts et Métiers und die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes haben gemeinsam den Pôle de formation transfrontalier franco-allemand gegründet, um französische und deutsche Interessenten an entsprechende Ausbildungsmöglichkeiten heranzuführen.