Ein Minijob ist eine bezahlte berufliche Tätigkeit, deren Monatsgehalt maximal 520€ beträgt. Das Mindestgehalt entspricht somit 12€ pro Stunde. Diese Art von Arbeitsvertrag existiert ausschließlich in Deutschland.
Prinzipiell zahlen Sie keinerlei Sozialabgaben, außer die Rentenversicherungsbeiträge.
Sind Sie bereits Rentner, werden Sie von den Rentenversicherungsbeiträgen befreit.
Im Falle eines krankheitsbedingten Ausfalls und nach 4 Wochen beruflicher Tätigkeit wird Ihr Gehalt von Ihrem Arbeitgeber 6 Wochen lang weitergezahlt. Dennoch erhalten Sie nach Ablauf dieser 6 Wochen kein Krankentagegeld von Ihrer Krankenkasse.
Ihr Statut als Minijobber beinhaltet eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle.
Sie müssen auf Ihrer französischen Einkommensteuererklärung die Gehälter im Rahmen des Minijobs als im Ausland erzielte Einkünfte melden.
Ihr Statut als Minijobber führt zu keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wenn Sie einen Minijob ausüben, können die Regeln zum Mutterschutz, zur Elternzeit sowie auch zu Familienleistungen Anwendung finden.