Im Arbeitsrecht ist ein entsendeter Arbeitnehmer „…jeder Arbeitnehmer, der während eines begrenzten Zeitraums seine Arbeitsleistung im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats als demjenigen erbringt, in dessen Hoheitsgebiet er normalerweise arbeitet“ (Richtlinie 96/71 EG).
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie in das deutsche Staatsgebiet oder das französische Staatsgebiet entsendet, um eine vorübergehende Aufgabe zu erfüllen, muss er eine Reihe von Regeln beachten, die Ihnen einen minimalen Schutz bieten, betreffend:
- Die Arbeitszeit
- Die Ruhezeiten
- Den Urlaub
- Die Bezahlung
- Die Sicherheit, die Gesundheit und die Hygiene am Arbeitsplatz
- Die Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Das Prinzip der Nichtdiskriminierung