
Wenn Sie in Deutschland wohnen und in Frankreich arbeiten möchten, müssen Sie den französischen Behörden einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass) vorlegen. Eine Arbeitsgenehmigung ist hinsichtlich des Grundsatzes der Freizügigkeit innerhalb des EWR nicht notwendig.
Wenn Sie in Deutschland wohnen und in Frankreich arbeiten möchten, muss Ihr zukünftiger Arbeitgeber eine Arbeitsgenehmigung bei der zuständigen französischen Stelle (DIRECCTE) beantragen. Hierzu müssen Sie Ihre deutsche Aufenthaltsgenehmigung, Ihren gültigen Pass, eine Bescheinigung Ihres Wohnsitzes und Ihren Arbeitsvertrag vorlegen.

Wenn Sie in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie den deutschen Behörden einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass) vorlegen. Eine Arbeitsgenehmigung ist hinsichtlich des Grundsatzes der Freizügigkeit innerhalb des EWR nicht notwendig.
Wenn Sie in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie eine Arbeitsgenehmigung bei der zuständigen deutschen Behörde (Ausländerbehörde) beantragen, die Ihnen eine Grenzgängerkarte ausstellt. Hierzu müssen Sie Ihre französische Aufenthaltsgenehmigung, Ihren gültigen Pass, Ihren Arbeitsvertrag und ein offizielles Arbeitsplatzangebot vorlegen.