Um Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen Sie mindestens 12 Monate berufliche Tätigkeit in den beiden Jahren vor Ihrer Anmeldung bei der Agentur für Arbeit nachweisen.
Innerhalb von maximal 3 Monaten vor Beendigung Ihres Arbeitsvertrags müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit anmelden.
Gleichzeitig müssen Sie sich an die POLE EMPLOI SERVIVES von NANTERRRE wenden, um das Formular PDU1 zu erhalten. Hierzu müssen Sie einen Antrag an „Demande personnelle de formulaire U1/E301“ ausfüllen und folgenden Unterlagen in Kopien einreichen: Personnalausweis oder Reisepass, gültige Aufenthaltstitel (für Drittstaatsangehörige), französische Krankenversicherungskarte „Carte vitale“, Bescheinigung des Arbeitgebers für Pôle Emploi (für jede Berufstätigkeit) oder Praktikumsbescheinigung(en) ihrer Aktivität in Frankreich.
Wenn POLE EMPLOI SERVICES von NANTERRE Ihnen das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular zusendet, müssen Sie dieses der Agentur für Arbeit vorlegen.
Sie haben ein Recht auf Bezug von Arbeitslosengeld I, abhängig von Ihrer Mitgliedschaft bei der Arbeitslosenversicherung und Ihrem Alter. Außerdem können Sie ein Arbeitslosengeld II (zuvor Hartz IV genannt) beziehen, wenn Sie langzeitarbeitslos sind und gewisse Bedingungen erfüllen.
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie eine Mitgliedschaft von 130 Tagen (6 Monaten) oder 910 stunden bei der Arbeitslosenversicherung innerhalb von 24 Monaten vor der Beendigung des Arbeitsvertrags nachweisen, wenn Sie jünger als 53 Jahre sind, sowie innerhalb von 36 Monaten vor der Beendigung des Arbeitsvertrags, wenn Sie älter als 53 Jahre sind.
Um Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen Sie den Antrag PDU1 (siehe praktische Hinweise) bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen. Diese übermittelt Ihnen dann die Bescheinigung PDU1 nach der Untersuchung Ihrer Unterlagen, die notwendig ist, um Arbeitslosengeld in Frankreich zu beziehen.
Zur Erinnerung: Sie müssen sich ab dem 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim Pôle Emploi anmelden.
Sie erhalten das Arbeitslosengeld maximal 24 Monate lang (wenn Sie weniger als 53 alt sind, und 36 Monate, wenn Sie ab 53 Jahre alt sind). Der Tagessatz darf nicht unter 31 € (Tabelle aus 2023 oder über 75% Ihres täglichen Referenzgehalts liegen.
Wenn Sie eine berufliche Tätigkeit neben dem Bezug von Arbeitslosengeld ausüben, darf die Summe Ihres Gehalts und Ihrer Bezüge nicht über dem Gehalt liegen, das Sie vor der Arbeitslosigkeit bezogen haben.
Wird Ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend unterbrochen, da das Unternehmen seine Aktivität reduziert, und wird Ihr Vertrag nicht beendet, befinden Sie sich in Kurzarbeit. Als Grenzgänger haben Sie das Recht auf Arbeitslosengeld im Land Ihrer Beschäftigung (Deutschland).