Die Ausnahmeregelung für Grenzgänger wurde bis zum 30.06.2023 verlängert.
https://www.dvka.de/de/arbeitgeber_arbeitnehmer/coronainfo/coronaav/coronaav.html
Die Ausnahmeregelung für Grenzgänger wurde bis zum 30.06.2023 verlängert.
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