Homeoffice: Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung
Nach der Unterzeichnung des Rahmenabkommens durch die französischen Behörden können Grenzgänger weiterhin bis zu weniger als 50 % ihrer Arbeitszeit Telearbeit leisten. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Internationales/info-home-office-grenzgaenger.html